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Festhaltenserklärung und Scheinwerkvertrag im neuen AÜG 2017
Das geänderte Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) tritt am 01.04.2017 in Kraft und soll insbesondere die verdeckte Arbeitnehmerüberlassung und den Scheinwerkvertrag eindämmen. Es kommt nicht mehr darauf an, ob der Verleiher eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung hat. Trotzdem kann unter Umständen verhindert werden, dass ein Arbeitsverhältnis zum Entleiher entsteht. Denn der neue Gesetzeswortlaut gibt einen Interpretationsspielraum bezüglich der Festhaltenserklärung.
Scheinwerkverträge und Arbeitnehmerüberlassung
Die Bestimmungen des AÜG zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung (Leiharbeit) werden häufig mit Scheinwerkverträgen umgangen. Wann ein Werkvertrag ein Scheinwerkvertrag ist und was eigentlich die verdeckte Arbeitnehmerüberlassung ist, erfahren Sie in folgendem Beitrag: