Ab dem 01.07.2014 gilt ein neues Insolvenzrecht für Privatinsolvenzen. Ein besonderes Bonbon: der Schuldner, der zumindest teilweise seine Schulden im Insolvenzverfahren bezahlen kann, wird belohnt. Schuldner, die nach drei Jahren 35% der im Insolvenzverfahren angemeldeten Forderungen und die Kosten des Insolvenzverfahrens bezahlt haben (...)