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Hausrat in der Insolvenz
Ob der Hausrat des Schuldners in der Insolvenz der Pfändung unterliegt, richtet sich vor allem nach dem Wert des Gegenstandes und der Notwendigkeit seiner Verwendung. Viele Gegenstände sind jedoch bereits gesetzlich unpfändbar. Lesen Sie, worauf es ankommt:
Das Haustier im Insolvenzverfahren
Viele Schuldner haben Angst, im Insolvenzverfahren ihr Haustier zu verlieren. Normalerweise dürfen Schuldner allerdings ihr geliebtes Tier behalten. Allerdings gibt es auch Ausnahmen, vor allem bei wertvollen Tieren und bei der Tierzucht. Einzelheiten entnehmen Sie unserem neuen Beitrag zur Pfändung von Haustieren in der Insolvenz: