Alle Beiträge zum Stichwort: AEntG
Ungültige Verfallsklausel wegen Ausschluss des Mindestlohns
Verfallsklausel (Ausschlussfrist) unwirksam, weil zu allgemein formuliert. Wenn innerhalb der Verfallsklausel nicht deutlich wird, dass der gesetzliche Anspruch auf den Mindestlohn (Mindestentgelt) von der Verfallsklausel ausgeklammert ist, droht die gesamte Klausel ersatzlos durch das Arbeitsgericht gestrichen zu werden. Es gelten dann unter Umständen die langen gesetzlichen Verjährungs- und Verfallsfristen.
Auftraggeberhaftung über die Zahlung des Mindestlohns seiner Auftragnehmer (Subunternehmer)
Die Auftraggeberhaftung für seine Auftragnehmer (Subunternehmer) birgt ein hohes Risiko für Unternehmen, denn der Auftraggeber haftet den Arbeitnehmern des Auftragnehmers unmittelbar auf Zahlung des Mindestlohn. Wie das Haftungsrisiko minimiert und Bußgeldzahlungen vermieden werden, erfahren Sie hier