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Deutschlandfunk Kultur: Homeoffice nach Auslauf der Notbremse Deutschlandfunk Kultur: Homeoffice nach Auslauf der Notbremse

Die Bundesnotbremse endet. Damit fällt ab dem 1. Juli auch die Homeoffice-Pflicht. Doch die Sicht von Arbeitgebern und Arbeitnehmern auf die tägliche Arbeit im Homeoffice hat sich geändert. Während die Mehrheit der Arbeitnehmer nach eigenen Angaben vom heimischen Arbeitsplatz produktiver arbeitet, kommen gestiegene Arbeitszufriedenheit und eine höhere Work-Life-Balance der Arbeitnehmer auch den Arbeitgebern zugute, wie die aktuelle  DAK-Sonderanalyse  zeigt. Doch welche Regelungen gelten nun für das Homeoffice eigentlich?

Unsere Arbeitsrechtsexpertin Frau Dr. Patrizia Antoni war Interviewpartnerin im Deutschlandfunk Kultur zu folgenden Fragen: 

  • Welche Unterschiede gibt es zwischen Telearbeit, Homeoffice und mobilem Arbeiten?
  • Was muss der Arbeitgeber für das Homeoffice bereitstellen?
  • Gibt es feste juristische Regelungen zur Erreichbarkeit von Arbeitnehmern im Homeoffice?
  • Was ist, wenn der Arbeitnehmer nach Ende der Notbremse ins Büro zurückkehren möchte – es allerdings keinen Platz mehr gibt? Gibt es einen Anspruch darauf, im Betrieb arbeiten zu dürfen?

Hören Sie sich hier das Interview in voller Länge an.


Wenn Sie weitere Fragen zu dem Beitrag und dem Thema Homeoffice haben, sprechen Sie uns gerne an.

Darüber hinaus berät Frau Dr. Patrizia Antoni Sie in allen arbeits - und steuerrechtlichen Fragen in unseren Kanzleiräumen in Köln oder Bonn sowie telefonisch oder per Videokonferenz.

Beitrag veröffentlicht am
6. Juli 2021

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