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Widerruf der Homeoffice Vereinbarung durch den Arbeitgeber
Können Arbeitgeber einseitig die Vereinbarung zum Homeoffice widerrufen? Die Antwort lautet: "Jein" bzw. "Es kommt darauf an".
Heimarbeit auch bei qualifizierter Tätigkeit im Home-Office
Das Bundesarbeitsgericht hat in BAG 9 AZR 305/15 entschieden, dass Heimarbeit auch bei einer qualifizierten Tätigkeit als Programmierer, Entwickler, Ingenieur oder Berater vorliegen kann, wenn die Tätigkeit im Wesentlichen frei und selbstbestimmt - zum Beispiel im Home-Office - ausgeführt wird.