Die Verzugspauschale ermöglicht nun grundsätzlich allen Arbeitnehmern, bei verspäteter Lohn- oder Gehaltszahlung pauschal 40,- Euro "Strafe" vom Arbeitgeber zu erhalten. Hierbei muss der Arbeitnehmer nicht mal nachweisen, dass ihm tatsächlich Kosten durch die verspätete Zahlung bzw. deren Eintreibung entstanden sind. Wir erklären Ihnen die Voraussetzungen der Verzugspauschale im Arbeitsrecht und was diesbezüglich ein arbeitsvertraglicher Ausschluss bringt.