Das Bundesarbeitsgericht hat den EuGH angerufen, sich zur deutschen Regelung im Hinblick auf den Resturlaub und die Urlaubsabgeltung im Bundesurlaubsgesetz zu äußern.
Trifft den Arbeitgeber eine Initiativlast, den Mitarbeiter nicht genommene Urlaubstage aufzuzwingen, bevor diese verfallen?