Alle Beiträge von Dr. Patrizia Antoni

Anpassungen im Standardarbeitsvertrag erforderlich!
EU-Richtlinie über transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen
Am 31.02.2022 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über transparente unvorhersehbare Arbeitsbedingungen der Europäischen Union, Richtlinie (EU) 2019/1152 vom 20.06.2019, kurz: Arbeitsbedingungenrichtlinie, vorgelegt.

Probezeit bei Befristung voll ausschöpfen
Probezeit bei Befristung voll ausschöpfen
Auch bei einem befristeten Beschäftigungsverhältnis ist die Vereinbarung einer Probezeit zulässig. Die Probezeit kann auch länger dauern, als das befristete Beschäftigungsverhältnis selbst.

Die Kündigungsschutzklage und Legal Tech
Die Kündigungsschutzklage und Legal Tech
Legal Tech boomt und verschiedene Unternehmen bieten in einem automatisierten Verfahren an, den Abfindungsanspruch gegen eine Erfolgsbeteiligung zu prüfen und dann einzuklagen. Das hört sich auf den ersten Blick verlockend an, birgt allerdings auch erhebliche (finanzielle) Risiken für den Arbeitnehmer.

Interview zum Zwischenzeugni mit Dr. Antoni in der FAZ
Interview zum Zwischenzeugnis mit Dr. Antoni in der FAZ
Fachanwältin Dr. Patrizia Antoni und Partnerin der Kanzlei AHS Rechtsanwälte Köln & Bonn gab der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) ein Interview zum Thema "Zwischenzeugnis". Der Artikel in der Printausgabe ist am 05. Februar 2022 erschienen und hatte das Thema "Wie frage ich geschickt nach einem Zwischenzeugnis?" Frau Dr. Antoni erläutert im Beitrag die optimale Herangehensweise und rechtlichen Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit dem Anfordern eines Zwischenzeugnisses. Sie rät insbesondere dann dazu ein Zwischenzeugnis anzufordern, wenn größere Einschnitte im bestehenden Arbeitsverhältnis anstehen, beispielsweise bei einem Abteilungswechsel, einer längeren Auszeit wie Elternzeit oder wenn ein neuer Vorgesetzter zuständig wird. Der Grund liegt darin, dass gute Leistungen auch dann dokumentiert sind, wenn unsicher ist, wer in Zukunft die Beurteilung des Arbeitszeugnisses verantwortlich ist. Grundsätzlich sollte der Arbeitnehmer ehrlich und offen damit umgehen, warum er ein Zwischenzeugnis benötigt. Dies muss nicht nämlich nicht zwangsläufig für einen Stellenwechsel der Fall sein, sondern kann dem Arbeitnehmer seinen aktuellen Leistungsstand schriftlich dokumentieren. Ein Zwischenzeugnis ähnelt - bis auf wenige Formalien - stark einem Arbeitszeugnis, wobei in der Regel immer ein qualifiziertes Zwischenzeugnis angefragt werden soll, weil es aussagekräftiger ist. Wenn Sie Fragen zum Arbeits- oder Zwischenzeugnis haben, kontaktieren Sie Frau Dr. Antoni gerne und unverbindlich. Sie berät Sie gerne in allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen.

Außerordentliche Kündigung wegen einmaligen Arbeitszeitbetrugs unzulässig
Außerordentliche Kündigung wegen einmaligen Arbeitszeitbetrugs unzulässig
Für die Zulässigkeit einer außerordentlichen Kündigung wegen eines einmaligen Fehlverhaltens muss dem Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung auch unter Berücksichtigung der Interessen des Arbeitnehmers unzumutbar sein. Dies gilt unter Umständen auch dann, wenn dem Arbeitnehmer ein nachgewiesener Arbeitszeitbetrug vorzuwerfen ist.

Neues Statusfeststellungsverfahren ab dem 01.04.2022
Neues Statusfeststellungsverfahren ab dem 01.04.2022
Das Statusfeststellungsverfahren dient dazu, den Erwerbsstatus von Personen und damit den Sozialversicherungsstatus festzustellen, um die entsprechende Beitragspflicht zu ermitteln. Der Gesetzgeber hat hierzu bereits eine Gesetzesänderung beschlossen, die am 01.04.2022 in Kraft treten wird.

Neue Coronaregeln am Arbeitsplatz– Änderung des Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Neue Coronaregeln am Arbeitsplatz– 3G und Änderung des Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Der Bundestag hat am 18.11.2021 eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) beschlossen. Der Bundesrat hat dem Entwurf einen Tag später zugestimmt. Durch die Maßnahmen soll das Infektionsgeschehen eingedämmt werden. Mit der Gesetzesänderung bereits und bis mindestens zum 19. März 2022 neue und verschärfte Regeln am Arbeitsplatz, die wir in diesem Beitrag vorstellen und erläutern.

Zurück aus dem Homeoffice?
Wann darf der Arbeitgeber seine Mitarbeiter zurück aus dem Homeoffice holen?
Der Anteil der Arbeit, der im Homeoffice und über Telearbeit verrichtet wird, steigt stetig. Doch in manchen Fällen hat der Arbeitgeber ein Interesse daran, den Mitarbeiter wieder zurück in den Betrieb zu holen. Wenn der Arbeitnehmer dies aber nicht möchte, kommt es darauf an, unter welchen Voraussetzungen der Arbeitgeber die Rückkehr an den betrieblichen Arbeitsplatz arbeitsrechtlich durchsetzen kann. Hierfür kommt es auf die vertraglich Vereinbarung zum Homeoffice an.

Corona und Arbeitsrecht – alles Wichtige zu Abmahnung, Kündigung und Entgeltfortzahlung
Corona und Arbeitsrecht – alles Wichtige zu Abmahnung, Kündigung und Entgeltfortzahlung
Das Coronavirus wirkt sich auch auf das Arbeitsrecht und die Arbeitswelt aus und hat bereits zu arbeitsgerichtlichen Entscheidungen geführt.Im Zusammenhang mit arbeitsrechtlichen Sanktionen wie einer Abmahnung oder Kündigung ist beispielsweise fraglich, ob der Arbeitgeber darauf bestehen kann, dass sich Arbeitnehmer impfen lassen oder Auskunft über ihren Impfstatus abgeben. Auch die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Schutzmaske während der Arbeit war bereits Gegenstand vor den Arbeitsgerichten in Köln.

Homeoffice – Kosten und Arbeitsrecht
Homeoffice – Kosten und Arbeitsrecht
Die Arbeit im Homeoffice und häusliche Telearbeit werden immer beliebter und haben sich besonders in Zeiten von Corona weiter etabliert. Für den Arbeitnehmer stellen sich hierbei rechtliche und wirtschaftliche Fragen, die wir in diesem Beitrag erläutern