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Wann müssen Überstunden geleistet und bezahlt werden?

Im Arbeitsvertrag sind zumeist die vertraglich geschuldete Wochenarbeitszeit und die Vergütung hierfür geregelt. Ob und wie Überstunden vergütet werden, steht darin jedoch häufig nicht. Manchmal ist auch bestimmt, dass Überstunden mit der Vergütung pauschal abgegolten sind.

Letzteres ist nicht zulässig, weil die Formulierung für den Arbeitnehmer nicht erkennen lässt, wie viele Überstunden er leisten muss.

Letztlich stellt sich auch die Frage wann Überstunden überhaupt vorliegen. Tatsächlich kann ein Arbeitnehmer nicht einfach länger bleiben und dafür eine Vergütung fordern. Überstunden müssen entweder vom Arbeitgeber angeordnet oder zumindest stillschweigend gebilligt werden.  Nur wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind kann – je nach Lage des Einzelfalles und den Bestimmungen im jeweiligen Arbeitsvertrag  - ein Anspruch auf Vergütung vorliegen. Häufig wird aber auch lediglich ein Freizeitausgleich geschuldet.

Letztlich kommt es immer auf die auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Bestimmungen an. Ist im Arbeitsvertrag geregelt, dass bis zu einer bestimmten Stundenanzahl im Monat Überstunden mi dem Gehalt abgegolten sind, so ist das wirksam, sofern die Anzahl der Mehrstunden nicht außer Verhältnis zum Gehalt steht und/oder gegen das Arbeitszeitgesetz verstößt. Insofern sind leitenden Angestellten deutlich mehr Überstunden zuzumuten, als Sachbearbeitern der untersten Vergütungsgruppe.

Häufig sind auch tarifliche Regelungen vorrangig. Diese gewähren zumeist eine Vergütung von Überstunden, teilweise auch mit Zuschlägen. Derartige Zuschläge werden ohne besondere Regelung sonst nicht geschuldet.

Der Anspruch auf Überstundenvergütung besteht so lange, bis er verjährt ist oder aufgrund des Ablaufs einer Ausschlussfrist verwirkt wurde. Die regelmäßige Verjährung beträgt drei Jahr. Eine arbeitsvertraglich vereinbarte Ausschlussfrist meist drei Monate. In Tarifverträgen kann eine kürzere Frist bestimmt sein. Es lohnt sich also, die auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Verträge und sonstige Regelungen zu kennen, um einen Anspruch erfolgreich geltend zu machen oder abwehren zu können.

Haben Sie Fragen zur Überstundenvergütung? Rechtsanwältin Dr. Patrizia Antoni und Fachanwältin für Arbeitsrecht berät Sie gerne.

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