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Autohaus Dirkes insolvent - was der Kunde bei Vorkasse und Anzahlung wissen muss

Die Automobilgruppe Dirkes (Autohaus Dirkes) hat beim Amtsgericht in Köln das Insolvenzverfahren beantragt. Viele Kunden fragen sich nun, was bei Vorkasse oder einer Anzahlung auf nicht gelieferte Bestellungen passiert. Von Interesse ist auch, gegen wen Gewährleistungsansprüche aus bestehenden Verträgen geltend gemacht werden, falls die geplante Eigensanierung nicht gelingt.

(UPDATE vom 15.08.2019: Mittlerweile ist das Insolvenzverfahren eröffnet und Gläubiger müssen die Fristen zur Anmeldung ihrer Forderung beachten!)

Die Insolvenz der Automobilgruppe Dirkes:

Die Automobilgruppe Dirkes - besser bekannt unter dem Namen Autohaus Dirkes - hat beim Amtsgericht Köln einen Insolvenzantrag wegen drohender Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung gestellt.

Das Amtsgericht hat dem Antrag auf "Sanierung in Eigenverwaltung" stattgegeben. Das bedeutet, dass die Geschäftsleitung unter Aufsicht eines Sachwalters (Rechtsanwalt Dr. J. Schmidt) die Insolvenzmasse selbst verwalten und über sie verfügen kann. UPDATE: Mittlerweile ist das Insolvenzverfahren eröffnet und Gläubiger müssen die Fristen zur Anmeldung ihrer Forderung beachten! (Stand 15.08.2019)

Dies bedeutet auch, dass die Geschäftsleitung in diesem Stadium weiterhin die straf- bzw. haftungsrechtliche Verantwortlichkeit im laufenden Insolvenzverfahren trägt.

Während der Sanierungsbemühungen wird der laufende Geschäftsbetrieb aufrecht erhalten.

Kunden fragen sich deshalb, welche Folgen die Insolvenz für ihre Gewährleistungsansprüche und Vertragsabschlüsse, insbesondere bei Vorkasse hat. Im Internet mehren sich die negativen Bewertungen enttäuschter Kunden, die eine Anzahlung oder bereits den gesamten Kaufpreis für einen Autokauf geleistet haben, aber hinsichtlich der Auslieferung vertröstet werden.

Anzahlung und Vorleistung an das Autohaus Dirkes:

Wenn der Vertrag mit dem Autohaus Dirkes als Vertragspartner geschlossen wurde, können die Gläubiger ihre Forderung beim Sachwalter anmelden. Ob der Kunde seine bezahlte Ware erhält oder ggf. nur aus einer etwaigen Masse quotal befriedigt wird, kann nicht pauschal beantwortet werden. Dies hängt neben dem Ausgang des Verfahrens vor allem von der vertraglichen Ausgestaltung des Kaufvertrags sowie den Eigentums- und Sicherungsrechten am Auto ab. Letztendlich hängt es während der eigenverantwortlichen Sanierung von der Geschäftsleitung und ggf. dem Sachwalter ab, inwieweit Ansprüche der Kunden und anderer Gläubiger befriedigt werden (können).

Der Automobilgruppe Dirkes wird aufgrund der angestrebten Fortführung aber daran gelegen sein, die Kunden und Gläubiger möglichst zu befriedigen, um auch mittelfristig handlungs- und wettbewerbsfähig zu bleiben. Grundsätzlich gewährt das Insolvenzgericht die Möglichkeit der Eigenverwaltung nämlich nur, wenn eine Sanierung nicht offensichtlich ausgeschlossen ist.

Den Kunden kann nur geraten werden, ihren Kaufvertrag genau zu prüfen und Forderungen anzumelden. Vielleicht wurde der Vertrag auch mit dem Autohaus als Vermittler und somit dem Autohersteller selbst geschlossen. In Einzelfällen hatten Kunden auch Einfluss auf die Vertragsgestaltung und können hieraus vorrangige Rechte geltend machen.

Im schlimmsten Fall werden Altverträge vor dem Antrag auf Insolvenzeröffnung aber leider nur quotal aus der Masse befriedigt, sofern eine solche Masse vorhanden ist.

Bei einem Neuvertrag kann in der Regel davon ausgegangen werden, dass der Sachwalter diesem widerspricht, wenn er die Erfüllung stark gefährdet sieht. Diese Verträge werden grundsätzlich vorrangig aus den Masseverbindlichkeiten befriedigt.

Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Autohaus Dirkes:

Hinsichtlich etwaiger Gewährleistungsansprüche bei Mängeln gilt das zuvor Genannte. Entscheidend ist zunächst, wer der Vertragspartner ist (Autohaus Dirkes, der Autohersteller selbst oder vielleicht ein Finanzinstitut) und ob es sich um gesetzliche Gewährleistungsansprüche oder eine vertragliche Herstellergarantie handelt.

Auch hier gilt, dass der Schuldner bemüht sein wird, die Kunden weiterhin angemessen zu bedienen und vertragliche Ansprüche zu erfüllen. Dies kann bei Gewährleistungsansprüchen aufgrund der regelmäßig angespannten Gesamtsituation unter Umständen länger dauern.

Der Kunde sollte Gewährleistungsrechte aus mangelhafter Lieferung oder Dienstleistung gegenüber seinem Vertragspartner geltend machen. Wird keine Abhilfe oder Reparatur geleistet, kann die Forderung als Schadensersatz zur Insolvenztabelle angemeldet werden.

Unter Umständen können Raten bei einem Ratenkauf aber auch einbehalten und mit der Forderung aufgerechnet werden. Hierfür muss aber sicher sein, dass die Forderung besteht und wer der Gläubiger der Finanzierungsrate ist.

Zusammenfassung:

  • Die Automobilgruppe Dirkes hat das Insolvenzverfahren beantragt. Das Insolvenzgericht (Amtsgericht Köln) hat einer Sanierung in Eigenverwaltung unter Aufsicht eines Sachwalters zugestimmt. UPDATE: Mittlerweile ist das Insolvenzverfahren eröffnet und Gläubiger müssen die Fristen zur Anmeldung ihrer Forderung beachten! (Stand 15.08.2019)
  • Kunden, die auf die Auslieferung eines gekauften Autos warten, sollten sich zunächst an das entsprechende Autohaus Dirkes wenden und bei Nichterfüllung ihre Forderung zur Insolvenztabelle anmelden.
  • Entscheidend ist aber immer der jeweils geschlossene Vertrag im Einzelfall. Dies betrifft bei Vorkasse und Anzahlung etwaige Eigentums- oder Sicherungsrechte sowie den genauen Vertragspartner.
  • Das Gleiche gilt grundsätzlich auch für Gewährleistungs- und Mängelansprüche. Hier kann dem Kunden ggf. eine Herstellergarantie helfen.
  • Ein Neuvertrag, der nach dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahren geschlossen wurde, wird grundsätzlich vorrangig aus der Masseverbindlichkeit befriedigt.
  • Ob Ratenzahlungen einbehalten oder aufgerechnet werden können, hängt davon ab, ob die Forderung unbestritten ist und ob wirklich das Autohaus Dirkes hier der Vertragspartner für die Finanzierung ist.

Hilfe bei insolvenzrechtlichen Fragen:

Wenn Sie Fragen im Zusammenhang mit der Insolvenz des Autohauses Dirkes und Ihrer Bestellung haben, kontaktieren Sie uns gerne. Wir prüfen auch Ihren Vertrag und beraten Sie über das weitere Vorgehen und Ihre Rechte.

Rechtsanwältin Nina Haverkamp ist Fachanwältin für Insolvenzrecht und Fachanwältin für Handels– und Gesellschaftsrecht. Sie berät Sie gerne in allen insolvenzrechtlichen und kaufrechtlichen Fragestellungen und vertritt Sie vor dem Insolvenzverwalter und den Zivilgerichten.

Vereinbaren Sie telefonisch unter 0221 / 973 096 0 oder per E-Mail einen Besprechungstermin an den Standorten der Kanzlei AHS Rechtsanwälte in Köln oder Bonn.

Beitrag veröffentlicht am
27. Juni 2019

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