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Neue Incoterms ab 2020

Die Incoterms bekommen ab dem 1.1.2020 eine neue Fassung. Hierdurch sollen die Vertrags- und Lieferbedingungen noch transparenter und klarer werden. Einzelne Klauseln und ihr Umfang werden angepasst. Im Beitrag stellen wir Ihnen die wesentlichen Änderungen vor und bieten eine erste Übersicht über die neue Fassung der Incoterms.

Die Incoterms im Handelsrecht:

Incoterms sind internationale Regeln für die Auslegung der handelsüblichen Vertragsformeln und werden von der Internationalen Handelskammer (ICC) in Paris herausgegeben. Sie werden regelmäßig an die sich verändernden Handelsbräuche angepasst und werden deshalb auch national angewandt. Am 1. Januar 2020 treten aktualisierte Incoterms in Kraft.

Bei den Incoterms handelt es sich um einheitliche Vertrags- und Lieferbedingungen, welche die Risiko- und Kostenverteilung zwischen den Parteien regeln. Auch die Sorgfaltspflichten werden hierdurch verteilt.

Die Incoterms standardisieren somit bei Inbezugnahme in den Vertrag die vertragliche Regelung. Folglich werden im Streitfall diesbezüglich aufwendige Rechtsstreitigkeiten vermieden, weil die Punkte, die durch Incoterms geregelt wurden, weltweit anerkannt und einheitlich geregelt sind.

Wichtig ist hierbei aber, dass Incoterms keine gesetzliche Regelung sind, sondern nur dann Anwendung finden, wenn die Vertragsparteien sie vertraglich vereinbaren.

Die Änderung der Incoterms ab dem 1.1.2020:

Am 1.1.2020 wird die Klausel DAT geändert ("Delivered at Terminal" = Geliefert Terminal). Diese Klausel legt das Terminal am Bestimmungsort fest. Hierbei liefert der Verkäufer die Ware auf seine Kosten und auf sein Risiko zum vereinbarten Terminal.

Diese Klausel wird dann DPU genannt ("Delivered at Place Unloaded" = Geliefert benannter Ort entladen). Es muss sich also nicht mehr um ein Terminal handeln, sondern jeder Ort kann grundsätzlich vereinbart werden.

Auch hierbei trägt der Verkäufer die Kosten und auch das Risiko bis zur Ablieferung am Bestimmungsort. Der Verkäufer trägt die Kosten der Entladung am Bestimmungsort und hat die Ware zur Ausfuhr freizumachen. Er hat darüber hinaus auch dafür zu sorgen, dass und wie die Ware am Bestimmungsort entladen wird. Sobald die Ware dann dem Käufer am vereinbarten Ort zur Verfügung steht, hat der Verkäufer seine Pflicht erfüllt und die Gefahr geht auf den Käufer über.

Zusätzlich wird die aktuelle Fassung der Incoterms die Verteilung der Sicherheitspflichten und die damit verbundenen Kosten klarer regeln. Außerdem werden die Kosten innerhalb des Regelwerks noch klarer dargestellt.

Bei der Klausel CIP gilt zukünftig der Versicherungsschutz entsprechend Institute Cargo Clauses (A).

In den Klauseln FCA, DAP, DPU und DDP ist die Beförderung nun auch auf eigene Transportmittel des Verkäufers oder Käufers ausgeweitet.

Bei der Klausel FCA gibt es eine neue Wahloption. Die Parteien können mit vereinbaren, dass gemäß FCA die Lieferung an ein Containerterminal erfolgt. Der Käufer weist in diesem Fall dann seinen Transporteur an, dem Verkäufer das Bill of Lading zu übergeben. Hiermit kann der Verkäufer der Bank diese Bill of Lading zukommen lassen um die Zahlung aus dem Dokumentenakkreditiv erhalten.

Die Fassung der Incoterms 2020:

Durch die zuvor geschilderte Änderung lauten die einheitlichen Incoterms ab dem 1. Januar 2020 nun:

EXW - "Ex Works" = Ab Werk FCA - "Free Carrier"" = Frei Frachtführer FAS - "Free Alongside Ship" = Frei Längsseite Schiff FOB - "Free On Board" = Frei an Bord CFR - "Cost and Freight" = Kosten und Fracht CIF - "Cost, Insurance and Freight" = Kosten, Versicherung und Fracht CPT - "Carriage Paid To" = Frachtfrei CIP - "Carriage, Insurance Paid To" = Frachtfrei versichert DAP- "Delivered At Place" = Geliefert benannter Ort DPU - "Delivered At Place Unloaded" = Geliefert benannter Ort entladen DDP - "Delivered Duty Paid" = Geliefert verzollt

Zusammenfassung:

  • Incoterms sind internationale Regeln für die Auslegung der handelsüblichen Vertragsformeln, die auch national angewandt werden.
  • Sie werden regelmäßig an die sich ändernden Handelsbräuche angepasst. Nun wieder zum 1.1.2020.
  • Die Klausel DAT entfällt und wird durch DPU ersetzt. Bestimmungsort der Ablieferung kann nun grundsätzlich jeder vereinbarte Ort und nicht nur ein Terminal sein.
  • Bei DPU trägt der Verkäufer die Kosten und das Risiko bis zur Ablieferung der Ware am Bestimmungsort und hat die Ware zur Ausfuhr freizumachen. Er hat auch dafür zu sorgen, dass die Ware am Bestimmungsort überhaupt entladen werden kann.
  • Darüber hinaus gibt es noch an verschiedenen Einzelstellen Änderungen hinsichtlich:

    der Sicherheitspflichten und Kosten,

    des Versicherungsschutz,

    des Konossements im Rahmen der Klausel FCA und

    einer Ausweitung auf eigene Transportmittel des Verkäufers oder Käufers im Rahmen der Klauseln FCA, DAP, DPU und DDP.

Hilfe bei handelsrechtlichen Fragen:

Im internationalen Handelsrecht ist Erfahrung und rechtliche Kompetenz gefragt. Unsere Anwälte sprechen aufgrund jahrelanger Erfahrung im internationalen Wirtschaftsverkehr fließend und rechtssicher Englisch. Frau Haverkamp berät Sie darüber hinaus auch gerne in der niederländischen Sprache. Gerne beraten wir Sie zu allen handels- und wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen.

Rechtsanwältin Nina Haverkamp ist Fachanwältin für Handels– und Gesellschaftsrecht sowie Fachanwältin für Insolvenzrecht. .

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