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Ihr Anwalt im Insolvenzverfahren der SolarWorld AG

Das Insolvenzverfahren über die SolarWorld AG wurde am 01.08.2017 vom Amtsgericht Bonn unter dem Aktenzeichen 99 IN 79/17 eröffnet.

Unsere Wirtschaftsrecht-Kanzlei vertritt Anleger, Kunden, Lieferanten und Gläubiger in dieser Insolvenz. Unsere Vertretung als Anwalt konzentriert sich hierbei nicht nur auf das Insolvenzverfahren, sondern wir prüfen auch den Anspruch auf Schadensersatz und - falls im Einzelfall gewünscht und sinnvoll - die Einleitung eines Strafverfahrens.

Aufgrund unterschiedlicher Fristen ist es erforderlich, dass die Betroffenen zügig handeln.

Wir klären Sie über das Insolvenzverfahren auf und zeigen, welche Handlungsmöglichkeiten wir Ihnen anbieten können.

Insolvenz der SolarWorld AG und ihrer Tochtergesellschaften:

Das Insolvenzverfahren vor dem Amtsgericht Bonn über die SolarWorld AG ist eröffnet. Das betrifft auch Tochtergesellschaften wie die SolarWorld Industries Deutschland GmbH, SolarWorld Industries Sachsen GmbH, SolarWorld Industries Thüringen GmbH und SolarWorld Innovations GmbH.

Von der Insolvenz sind nicht nur Aktionäre, sondern auch Anleihen-Anleger betroffen. Hier bestehen derzeit besonders gute Aussichten, dass deren Forderung zumindest anteilig aus der Insolvenzmasse befriedigt werden kann. Aber auch Lieferanten und andere Geschäftspartner können hoffen, dass ein Totalausfall ausbleibt.

Teilweise wurden Fabriken und Tochtergesellschaften der SolarWorld AG bereits von Investoren übernommen. Das wird sich zumindest nicht negativ auf die Insolvenzquote auswirken. Weitere Verkäufe von materiellen und immateriellen Vermögenswerten könnten noch folgen und somit die Insolvenzmasse erhöhen. Dies kann die Gläubigerversammlung zum Teil beeinflussen und somit indirekt Einfluss auf die Befriedigung der eigenen Forderung nehmen.

Unsere Vertretung - wie wir Ihnen helfen können:

Zunächst ist wichtig, dass Anleger und Gläubiger ihre Forderungen im Insolvenzverfahren rechtzeitig bis zum 28. September 2017 anmelden. Wir unterstützen und vertreten Sie bei der Forderungsanmeldung, der Kommunikation mit dem Insolvenzverwalter und dem Insolvenzgericht. Darüber hinaus können wir Ihre Interessen während der Gläubigerversammlung wahrnehmen. Hierbei steigern wir Ihre Erfolgsaussichten aufgrund unserer jahrelangen Erfahrung als Fachanwalt im Insolvenzrecht sowie Fachanwalt im Handels- und Gesellschaftsrecht.

In Einzelfällen lohnt sich auch die Prüfung von Schadensersatzansprüchen.

Solche Ansprüche können aus einer mangelhaften Anlageberatung oder aus fehlerhaften Emissionsprospekten resultieren.

Wir prüfen, ob alle Informationspflichten erfüllt wurden und Sie ausreichend über Risiken informiert wurden.

Insbesondere aus der Prospekthaftung aufgrund irreführender Angaben kann sich ein Anspruch auf Schadensersatz ergeben. Es ist auch nicht vollständig geklärt, ob die Verantwortlichen der SolarWorld AG rechtzeitig bzw. ausreichend über die anstehende Insolvenz und die damit verbundenen Risiken informiert haben. Durch unsere laufende Mandantschaft in diesem Verfahren, sind wir immer auf dem aktuellen Kenntnisstand und können flexibel reagieren.

Zusammenfassung:

  • Das Insolvenzverfahren über die SolarWorld AG in Bonn ist eröffnet. Hiervon sind auch Tochtergesellschaften betroffen.
  • Wir vertreten als Anwalt die Anleger, Kunden, Gläubiger und Lieferanten.
  • Falls gewünscht, beraten wir unsere Mandanten während der gesamten Betreuung auch in englischer Sprache.
  • Gläubiger müssen ihre Forderung bis zum 28.09.2017 anmelden.
  • Wir vertreten als Anwalt die betroffenen Gläubiger und Anleger auch in der Gläubigerversammlung und gegenüber dem Insolvenzverwalter sowie dem Insolvenzgericht.
  • In Einzelfällen kann sich auch eine Klage auf Schadensersatz lohnen, falls Anleger falsch beraten wurde oder Emissionsprospekte fehlerhaft waren.

    Insbesondere aus Prospekthaftung kann sich ein Anspruch auf Schadensersatz ergeben.

  • Falls erforderlich, übernehmen wir für die Betroffenen auch die Einleitung eines Strafverfahrens.

Unsere Vertretung im Insolvenzverfahren der SolarWorld AG:

Derzeit sind noch einige Rechtsfragen zu klären, damit Betroffene abschätzen können, wie viel Geld sie aus ihren Investitionen zurück erhalten werden. Das hängt auch davon ab, wie erfolgreich der Insolvenzverwalter das Verfahren führt.

Wir beraten und vertreten Anleger, Kunden, Gläubiger und Lieferanten der SolarWorld AG sowie deren Tochtergesellschaften im Zusammenhang mit dem Forderungsmanagement gegenüber dem Insolvenzverwalter und dem Insolvenzgericht. Im Einzelfall lohnt sich auch eine Klage auf Schadensersatz aufgrund fehlerhafter Anlagenberatung oder fehlerhaften Emissionsprospekten. Denkbar ist auch die strafrechtliche Verfolgung, falls Sie als Kunde oder Anleger betrogen worden sind.

Wir beraten Sie gerne auch in englischer Sprache, falls gewünscht.

Wenden Sie sich an Rechtsanwältin Nina Haverkamp, Fachanwältin für Insolvenzrecht und Fachanwältin im Handels- und Gesellschaftsrecht.

Sie erreichen Frau Haverkamp per E-Mail unter haverkamp@ahs-kanzlei.de oder telefonisch unter 0228-9569717 (Bonn) bzw. 0221-9730960 (Köln).

Gerne vereinbaren Sie einen unverbindlichen Termin in den Büros der Kanzlei AHS Rechtsanwälte in Bonn oder Köln.

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