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Kind und Beruf: Interview mit Dr. Antoni im Bonner General-Anzeiger

Der Bonner General-Anzeiger berichtete kürzlich über eine Autorin, die einen vereinbarten Auftrag verloren hat, nachdem sie dem Auftraggeber beiläufig von ihrer Schwangerschaft erzählt hat.

Hierzu interviewte der General-Anzeiger auch die Kölner Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht Dr. Patrizia Antoni.

Im folgenden Beitrag fassen wir das Interview zusammen und gehen auf die Vereinbarkeit von Kind und Karriere ein.

Zusammenfassung des Interviews zu Kind und Beruf:

Der Bonner General-Anzeiger berichtete über eine freiberufliche Kölner Autorin, die einem Chefredakteur und Auftraggeber am Telefon beiläufig erzählte, dass sie schwanger sei. Hierbei erläuterte die Autorin dem Auftraggeber, wie sie den Auftrag zeitlich organisieren wird, so dass dieser sogar schon vor dem Wunschtermin fertig sei.

Im Vorfeld war der Auftrag nämlich bereits in allen Einzelheiten abgesprochen und so gut wie unter Dach und Fach. Allerdings nur "so gut wie". Als der Chefredakteur nämlich von der Schwangerschaft erfuhr, zog er seine Anfrage umgehend zurück. Er wollte nicht das Risiko eingehen, dass es zu unerwarteten Komplikationen bei seinem Auftrag käme.

Obwohl die Autorin nicht verpflichtet war, dem Chefredakteur von der Schwangerschaft zu erzählen, konnte dieser den Auftrag zurückziehen, da noch keine rechtlich verbindliche Zusage fixiert wurde. Wäre der Auftrag bereits vertraglich vereinbart worden, hätte die schwangere Autorin den Auftraggeber wegen Diskriminierung auf Schadensersatz verklagen können. Nach dem Antidiskriminierungsgesetz und der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts können benachteiligte Personen bis zu drei Monatsgehälter einklagen, wenn sie einen Job oder Auftrag wegen einer diskriminierenden Benachteiligung nicht erhalten. Bei einem bereits bestehenden Arbeitsverhältnis kann der Schadensersatz auch höher ausfallen.

Lesen Sie hierzu den Beitrag zur Diskriminierung am Arbeitsplatz. (Betroffene Personen können sich auch an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes wenden, wenn vorherige Gespräche mit den beteiligten Personen ins Leere laufen.)

Ängste aus Arbeitgebersicht und Arbeitnehmersicht

Um Komplikationen und Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, ist es wichtig, beide Standpunkte zu berücksichtigen. Arbeitgeber sorgen sich unter Umständen darüber, ob die betrieblichen Belange auch in Zukunft zeitnah und zuverlässig erledigt werden können. Sowohl während der Schwangerschaft, als auch danach mit dem Kind.

Auf der anderen Seite hofft die werdende Mutter, dass sie eine faire Chance bekommt, ihren Beruf weiterhin auszuüben. Deshalb ist es wichtig, dass beide Seiten im Vorfeld ihre Ängste und Sorgen ansprechen und gemeinsam eine Lösung finden. Diese Lösung lässt sich in der Regel bereits durch eine gute betriebliche Organisation finden (siehe unten).

Kündigung, Abfindung oder Durchhalten?

Allerdings kommen in der Praxis auch Fälle vor, in denen der Arbeitgeber die werdende Mutter unbedingt entlassen möchte. Dies wird dann dadurch umgesetzt, dass die Mitarbeiterin „ausgebootet“ wird, indem sie an einen anderen Arbeitsplatz versetzt wird oder nur noch Aufgaben übertragen bekommt, die ihrem ursprünglichen Stellenprofil nicht mehr entsprechen. Solche eine Vorgehensweise ist in vielen Fällen allerdings rechtswidrig.

Die Folge kann natürlich sein, dass die Schwangere bzw. die erziehende Mutter von alleine aufgibt.

Wenn alle einvernehmlichen Schlichtungsversuche scheitern, besteht allerdings auch die Möglichkeit, durch einen Rechtsstreit entweder auf einen angemessenen Arbeitsplatz zu klagen oder nur mit einer angemessenen Abfindung das Unternehmen zu verlassen.

Allerdings sollten arbeitssuchende Mütter immer bedenken, dass es nicht einfach ist, mit einem kleinen Kind einen neuen Job zu finden. Deshalb ist es in der Regel ratsamer,durchzuhalten und dem Arbeitgeber zu beweisen, dass sich Job und Kind vereinbaren lassen. Regelmäßig normalisiert sich das Verhältnis nämlich im Laufe der Zeit wieder.

Moderne Arbeitgeber ermöglichen Kind & Karriere

Insbesondere in größeren Unternehmen wird auf eine gute Work-Life-Balance geachtet, welche die Möglichkeit bietet, Kind und Beruf zu vereinbaren.

Ein erster Schritt liegt beispielsweise darin, Meetings unternehmensweit in den Morgen und Vormittag zu organisieren. Dann können auch alle Teilzeitmitarbeiterinnen teilnehmen.

Arbeitnehmerfreundliche Unternehmen, wie die Zurich Gruppe Deutschland, haben sich bereits zertifizieren lassen, um die Gleichstellung von Frau und Mann am Arbeitsplatz zu fördern.

Gerade flexible Arbeitszeiten und eine familienfreundliche betriebliche Organisation helfen dabei, ein leistungsförderndes und gleichzeitig befriedigendes Arbeitsklima für die Mitarbeiter zu schaffen. Hiervon profitiert auch der Arbeitgeber in hohem Maße: motivierte und ausgeglichene Mitarbeiter fördern die Produktivität und verringern die Fluktuation qualifizierter Arbeitnehmer.

Hilfe bei arbeitsrechtlichen Fragen

Wir beraten sowohl Arbeitgeber, als auch Arbeitnehmer. Deshalb kennen wir die Sorgen und Probleme beider Seiten und beraten Sie kompetent aus einem 360 Grad Blickwinkel. Dabei ist das oberste Ziel, einen Rechtsstreit zu vermeiden und eine Lösung zu finden, die Ihren Interessen dauerhaft und bestmöglich dient. Natürlich vertreten wir Sie auch vor dem Arbeitsgericht.

Dr. Patrizia Antoni ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und auch Fachanwalt für Steuerrecht. Rechtsanwältin Ulrike Henning hat den Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht erfolgreich abgeschlossen und berät Sie ebenfalls in allen arbeitsrechtlichen Fragen. Vereinbaren Sie einen Besprechungstermin in den Büros der Kanzlei AHS Rechtsanwälte in Köln oder Bonn bzw. schildern Sie uns Ihren Beratungsbedarf vorab per E-Mail oder telefonisch.

Beitrag veröffentlicht am
9. Februar 2016

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