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Insolvenz Deltoton GmbH – Wie kommen Anleger an ihr Geld?

! Achtung: Insolvenzverwalter kann noch ausstehende Raten von den Anlegern einfordern !

Am 01. Juli 2015 ist über das Vermögen der Deltoton GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet wordenBereits Ende des Jahres 2014 wurden fünf Verantwortliche verhaftet und in Untersuchungshaft genommen. Darunter waren auch die beiden Geschäftsführer. Mittlerweile wird gegen sie wegen Veruntreuung, Kapitalanlagebetrug und Geldwäsche ermittelt.

Die Deltoton GmbH firmierte in der Vergangenheit auch unter den Namen Frankonia Direkt, Frankonia Wert AG und Frankonia Sachwert AG. Im Zusammenhang mit der Deltoton GmbH stehen auch der CSA Beteiligungsfonds 4 und 5 über die ebenfalls das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Zum Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Markus Schädler von der Bendel Insolvenzverwaltung AG bestellt.

Insgesamt sind ca. 30.000 Anleger betroffen. Die oben genannten Kapitalanlageunternehmen mit Sitz im fränkischen Dettelbach haben in der Vergangenheit Investoren und Kleinanleger mit hohen Renditeversprechen gelockt. Die Anlager könnten nun ihre gesamten Investitionen verlieren und unter Umständen sogar verpflichtet sein, noch Geld in die Insolvenz nachzuschießen. Bei einem günstigen Ausgang besteht aber unter Umständen auch die Möglichkeit, einen Teil der Investitionen über Schadensersatzansprüche zurückzuholen und Nachzahlungen zu vermeiden.

Anmeldung der Forderung zur Insolvenztabelle der Deltoton GmbH

Der Insolvenzverwalter Markus Schädler hat die Anleger der Deltoton GmbH aufgefordert, bis zum 01. Oktober 2015 ihre Forderungen zur Insolvenztabelle bei ihm anzumelden. Dieser Termin ist keine Ausschlussfrist. Deshalb kann die Forderung grundsätzlich auch noch nachträglich gegen eine Gebühr angemeldet werden. Die Anmeldung muss schriftlich mit den erforderlichen Dokumenten beim Insolvenzverwalter erfolgen, vgl. § 174 der Insolvenzordnung.

Die Forderung besteht allerdings nicht aus der Summe, der über die Jahre eingezahlten Beträge. Da sich die Anleger zumeist über atypisch stille Beteiligungen an den Produkten der Deltoton GmbH beteiligt haben, wurden sie selbst zu Gesellschaftern. Dieser rechtliche Umstand wirkt sich erheblich auf die Ansprüche im Insolvenzverfahren aus.

Kapitalanlage als atypisch stille Beteiligung bei der Deltoton GmbH

Atypisch stille Gesellschafter beteiligen sich mit Einmalzahlungen oder mit monatlichen Raten für viele Jahre an einem Unternehmen und sollen von den Gewinnen profitieren - sofern denn Gewinne anfallen. Sie müssen allerdings auch für mögliche Verluste des Unternehmens bis zur Höhe ihrer Einlage haften, weil sie als atypisch stiller Gesellschafter Mitunternehmer der Anlagefirma geworden sind.

Im Insolvenzverfahren der Deltoton GmbH und CSA kann also nur der aktuelle Wert der Beteiligung als Forderung angemeldet werden – dieser liegt bei einigen Beteiligungen der Gruppe bei Null. Viele Anleger werden daher leer ausgehen. Zu prüfen ist deshalb, ob Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können. Diese Ansprüche könnten sich auch gegen den Vermittler der Beteiligung richten. Bei einer strafrechtlichen Verurteilung der Geschäftsführer haften diese unter Umständen sogar mit ihrem Privatvermögen.

In einigen Fällen sind darüber hinaus auch die Voraussetzungen im Zusammenhang mit dem Widerrufsrecht von Verbrauchern zu prüfen. Hieraus kann sich die Möglichkeit eines Ausstiegs aus der Beteiligung eröffnen.

Die atypisch stillen Beteiligungen wurden offenbar als sichere Geldanlagen beworben. Tatsächlich stellten sie sich aber als Verlustgeschäft heraus. Im Zuge der Anlageberatung hätten die Anleger auch umfassend über die Risiken aufgeklärt werden müssen; insbesondere das Risiko eines Totalverlustes.

Nachschusspflicht im Insolvenzverfahren

Für die geschädigten Anleger der Deltoton GmbH kann die Eröffnung des Insolvenzverfahrens bedeuten, dass weitere Forderungen auf sie zukommen. Besonders die Anleger, die ihre Einlage in Raten einzahlen oder irgendwann die Zahlung eingestellt haben, könnten davon betroffen sein. Möglicherweise fordert der Insolvenzverwalter sie nämlich in Zukunft auf, die noch ausstehenden Raten einzuzahlen. Aus diesem Grund sollten die Anleger sich unter Umständen möglichst kurzfristig juristisch beraten lassen. Dies betrifft insbesondere die Anleger, die noch ausstehende Raten gegenüber den genannten Kapital- und Beteiligungsgesellschaften haben. Hier kann sich eine Prüfung lohnen, ob ein Ausstieg rechtlich durchzusetzen ist.

Zusammenfassung

  • Über die Deltoton GmbH wurde das Insolvenzverfahren eröffnet
  • Dies betrifft auch die CSA Beteiligungsgesellschaften 4 und 5
  • Die Gläubiger sollen ihre Forderungen zur Insolvenztabelle bis zum 01. Oktober 2015 beim Insolvenzverwalter anmelden
  • Die Investitionen wurden größtenteils als atypisch stille Beteiligungen geleistet
  • Diese werden im Insolvenzverfahren nach ihrem aktuellen Wert bewertet
  • Da diese atypisch stillen Beteiligungen derzeit faktisch keinen nennenswerten Wert haben, werden die meisten Anleger den Großteil ihrer Investitionen wohl verlieren
  • Insbesondere die Anleger, die ihre Einlage noch nicht voll geleistet haben, könnten aufgefordert werden, Geld nachzuschießen
  • Unter Umständen ist jedoch ein Ausstieg aus der Beteiligung wegen formeller Fehler beim Abschluss und der Vermittlung der Beteiligung möglich
  • Weiterhin sind Schadensersatzansprüche möglich

Hilfe bei insolvenzrechtlichen Fragen

Wenn Sie Fragen zur Durchsetzbarkeit ihrer Forderung im Insolvenzverfahren oder zu Schadensersatzansprüchen gegen die Deltoton GmbH, CSA und die Vermittler haben, dann beraten wir Sie gerne in unseren Büros in Köln und Bonn. Wir prüfen die Höhe Ihrer Forderung und melden diese im Insolvenzverfahren an. Der 30.09.2015 als Anmeldedatum ist keine Ausschlussfrist. Sie können Ihre Forderungen auch noch nachmelden.

Frau Nina Haverkamp ist Fachanwältin für Insolvenzrecht und Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht. Frau Dr. Patrizia Antoni ist Fachanwältin für Steuerrecht.

Als Fachanwälte beraten wir Sie umfassend über Rechte und Pflichten im Insolvenzverfahren der Deltoton GmbH und der CSA Beteiligungsgesellschaften. Gerne übernehmen wir für Sie auch den Schriftverkehr mit dem Insolvenzverwalter und prüfen einen Ausstieg aus Ihrer Beteiligung.

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