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Ist eine Privatinsolvenz öffentlich?

Insolvenzschuldner fragen sich häufig, ob ihr Insolvenzverfahren (Privatinsolvenz oder Regelinsolvenz) öffentlich ist. Und Gläubiger auf der anderen Seite suchen Informationen über eine Insolvenz.

Das Insolvenzverfahren ist tatsächlich ein öffentliches Verfahren, welches beim Amtsgericht (Insolvenzgericht) am Wohnort des Schuldners geführt wird.

Veröffentlichung der Insolvenz im Internet

Jeder Interessierte kann sich im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen. de informieren. Der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird zwingend veröffentlicht. Hierbei wird Name, Geburtsdatum und Wohnort des Schuldners genannt. Ebenso veröffentlicht wird die Bestimmung des Schlusstermins, der Beschluss über die Aufhebung des Insolvenzverfahrens und der Beschluss über die Erteilung der Restschuldbefreiung.

Veröffentlichung der Insolvenz im Schuldnerverzeichnis

Darüber hinaus erfolgen Eintragungen im Schuldnerverzeichnis. Nämlich dann, wenn ein Antrag auf Eröffnung des Verfahrens mangels Masse abgewiesen wird oder wenn die Erteilung der Restschuldbefreiung versagt bzw. widerrufen wird.

Veröffentlichung der Insolvenz in der Schufa

Außerdem erfolgen Einträge in der Schufa sowie anderen privaten Wirtschaftsauskunfteien. In der Schufa wird die Abgabe einer Vermögensauskunft gespeichert, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens und die Erteilung der Restschuldbefreiung. Die Daten werden erst drei Jahre nach Erledigung gelöscht. Beispiel: Die Eröffnung der Privatinsolvenz wird in der Schufa eingetragen; nach sechs Jahren wird die Restschuldbefreiung erteilt – auch dies wird eingetragen. Und erst nach neun Jahren wird der letzte Eintrag gelöscht.

Schuldner müssen also neun Jahre lang mit Behinderungen aufgrund des negativen Schufa-Eintrags rechnen, etwa bei der Wohnungssuche oder bei der Beantragung von Kreditverträgen oder Darlehensverträgen. Nach neun Jahren folgt die Löschung automatisch. Der Schuldner muss sich nicht extra eine Löschung beantragen. Auch der Insolvenzverwalter ist hierfür nicht verantwortlich.

Das Insolvenzverfahren (Privatinsolvenz oder Regelinsolvenz) ist im Übrigen ein öffentliches Gerichtsverfahren, wie jedes andere Gerichtsverfahren auch. Allerdings ist es in der Praxis nicht üblich, dass Außenstehende an den Gerichtsterminen teilnehmen - diese dauern häufig auch nicht länger als ein paar Minuten. Auch der Schuldner selber muss üblicherweise nicht erscheinen, sondern der Insolvenzverwalter nimmt Gerichtstermine für ihn war.

Haben Sie Fragen zu einem laufenden Insolvenzverfahren - sei es Privatinsolvenz oder Regelinsolvenz, dann hilft Ihnen Rechtsanwältin Nina Haverkamp als Fachanwalt für Insolvenzrecht gerne weiter. Wir beraten Sie am Standort Köln und Bonn.

Beitrag veröffentlicht am
13. Juli 2014

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