Presse- und Medienrecht

Recht der audiovisuellen Medien
(Rundfunkrecht, Recht der Telemedien, Filmrecht),
Presserecht

Im Bereich der audiovisuellen und klassischen Medien ist die Kanzlei spezialisiert und in vielfältiger Hinsicht möglicher Partner und Berater der unterschiedlichen Medienschaffenden und -unternehmen. Dazu gehört die umfassende juristische Beratung bei unternehmerischen Entscheidungen (wie z. B. Unternehmensneugründungen, Akquisitionen oder ggf. auch Liquidationen/Insolvenzen), dem Neustart eines medialen Angebots (z. B. TV-Spartenkanal, Telemedium, Publikation) oder die Begleitung von Projekten wie TV-/Film-Produktionen (z. B. Produktions- oder Lizenzverträge sowie Mitwirkendenverträge und Medienarbeitsrecht).

Im Fall von Rechtsverletzungen durch Medien unterstützen wir unsere Mandanten von der – auch präventiven – Beratung innerhalb der Redaktion über die Abwehr und Geltendmachung von Gegendarstellungs- und Unterlassungsansprüchen bis hin zur Forderung von Entschädigung und Schadensersatz.