Leasingrecht
Gegenstand des Leasingrechts sind Rechtsbeziehungen, die in Zusammenhang mit der Nutzung einer finanzierten Sache in Verbindung stehen. Hierbei sind eine Reihe steuerlicher Gestaltungen innerhalb verschiedener Varianten des Leasings zu berücksichtigen. Im Gegensatz zum Mietrecht werden beim Leasing überdies weitreichende Verpflichtungen auf den Leasingnehmer übertragen, wie beispielsweise Wartung, Instandsetzung und Geltendmachung von Sachmängelhaftungsansprüchen gegenüber dem Hersteller oder Verkäufer.
- Prüfung und Erstellung von Leasingverträgen
- Beratung bei der Auswahl der richtigen Leasingvariante
- Beitreibung von Forderungen der Beteiligten
- Betreuung von Rechtsstreitigkeiten

