Handels- und Gesellschaftsrecht
Die Beratung im Gesellschaftsrecht umfasst alle Aspekte der rechtlichen Organisation des Unternehmens: von der Konzeption der rechtlichen Struktur über die Vertragsverhandlung und -gestaltung bis zur Durchführung und Abwicklung der getroffenen Vereinbarung.
- Gesellschaftsgründungen, Gestaltung von Gesellschaftsverträgen
- Gestaltung von Geschäftsführerverträgen
- Durchführung einer Due Diligance
- Unternehmenstransaktionen, Umwandlungen
- Unternehmensnachfolge
- Vorbereitung und Begleitung von Hauptversammlungen und anderen Gesellschafterversammlungen

