Handels- und Gesellschaftsrecht

Die Beratung im Gesellschaftsrecht umfasst alle Aspekte der rechtlichen Organisation des Unternehmens: von der Konzeption der rechtlichen Struktur über die Vertragsverhandlung und -gestaltung bis zur Durchführung und Abwicklung der getroffenen Vereinbarung.

  • Gesellschaftsgründungen, Gestaltung von Gesellschaftsverträgen
  • Gestaltung von Geschäftsführerverträgen
  • Durchführung einer Due Diligance
  • Unternehmenstransaktionen, Umwandlungen
  • Unternehmensnachfolge
  • Vorbereitung und Begleitung von Hauptversammlungen und anderen Gesellschafterversammlungen