Architekten- und privates Baurecht

Architektenrecht ist eine Querschnittsmaterie, die sich aus zahlreichen Rechtsvorschriften unterschiedlicher Herkunft zusammensetzt, insbesondere aus BGB, HOAI, den Architektengesetzen der einzelnen Bundesländer sowie den berufsrechtlichen Regeln der Architektenkammern.

Architektenvertragsrecht

  • Architektenhonorarrecht
  • Architektenhaftpflichtrecht
  • Urheberrecht
  • Werberecht

Privates Baurecht umfasst die Rechtsfragen von der Vergabe über Fragen der Abnahme, Restwerklohn, Nacherfüllung und Ersatzvornahme bis zur Mängelbeseitigung nach Maßgabe der Vereinbarungen im Vertrag, nach BGB und VOB.

  • Vertragsmanagement
  • Claimmanagement
  • Durchsetzung und/oder Abwehr von Ansprüchen aus Sachmangelhaftung
  • Sicherheitenmanagement
  • Baubegleitende Rechtsberatung
  • Recht der Projektsteuerung