Arbeitsrecht

Wir beraten Unternehmen und Arbeitnehmer in allen Bereichen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Dies umfasst die Planung und Umsetzung von Betriebsänderungen, Outsourcing-Projekten und den gesamten Bereich der Arbeitsbedingungen (Arbeitsverträge, Betriebsvereinbarungen).

  • Gestaltung von Anstellungsverträgen und Auflösungsvereinbarungen; Entwicklung von ergebnisabhängigen Vergütungssystemen (Bonusprogramm)
  • Begründung, Gestaltung und Beendigung von Geschäftsführer- und Vorstands-Dienstverträgen
  • Beratung in allen Fragen des Betriebsverfassungs-, Tarif- und Mitbestimmungsrechts
  • Arbeitsrechtliche Begleitung von Unternehmensakquisitionen und -umstrukturierungen
  • Vertretung vor dem Arbeitsgericht